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Sabine Rödig-Brauch
anleihe@indesto.de

Außerordentliche Kündigung der indesto GC Windenergieanleihe 12/2023 (ISIN: DE000A3E46Z6, auch „Anleihe“) durch die indesto GC Wind GmbH (auch „Gesellschaft“) gemäß § 6 der Anleihebedingungen

Am 2. August 2022 ist bei der Green City Windentwicklungs GmbH (auch „GCW“) ein Kontrollwechsel im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 der Anleihebedingungen eingetreten. Über diesen Kontrollwechsel und das hierdurch entstandene außerordentliche Recht der Gesellschaft zur Kündigung der Anleihe hat die Gesellschaft am 3. August 2022 auf ihrer Internetpräsenz informiert.

Die Gesellschaft erklärt hiermit zum 31. Oktober 2022 gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Anleihebedingungen außerordentlich die vollständige Kündigung der Anleihe. Die Zahlung des Nennbetrags sowie der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen und noch nicht ausgezahlten Zinsen erfolgt gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 der Anleihebedingungen am ersten Geschäftstag nach dem Kündigungstermin (1. November 2022) über die Zahlstelle (§ 8 der Anleihebedingungen) zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger.

München, den 05.09.2022

Geschäftsführung der indesto GC Wind GmbH

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

indesto GC Wind GmbH: Kündigung der indesto GC Windenergieanleihe 12/2023 (ISIN: DE000A3E46Z6) in Folge eines Kontrollwechsels bei der Green City Windentwicklungs GmbH

München, 03.08.2022
Die indesto GC Wind GmbH (auch „Emittentin“) hat im Herbst 2020 die indesto GC Windenergieanleihe 12/2023 (ISIN: DE000A3E46Z6) begeben und insgesamt EUR 14 Mio. am Kapitalmarkt eingeworben. Das Anleihekapital dient zur teilweisen Finanzierung eines Darlehens der indesto GC Wind GmbH an die Green City Windentwicklungs GmbH (auch „GCW“), einem Joint-Venture der indesto GC Wind GmbH und der zwischenzeitlich im Insolvenzverfahren befindlichen Green City Aktiengesellschaft (auch „GCAG“). Der Emissionserlös wurde zum Ankauf von mehreren Projektgesellschaften durch die GCW verwendet. Diese Projektgesellschaften betreiben jeweils Windenergieentwicklungsprojekte in Deutschland.

Mit Wirkung zum 02.08.2022 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der GCW an einen außenstehenden Investor übertragen. Damit hat bei der GCW ein Kontrollwechsel im Sinne von § 6 der Anleihebedingungen stattgefunden. In Folge dieses Kontrollwechsels hat jeder Anleihegläubiger das Recht, von der indesto GC Wind GmbH ganz oder teilweise Rückzahlung oder – nach Wahl der Emittentin – Rückkauf seiner jeweiligen Schuldverschreibungen zu verlangen. Der Emittentin steht ihrerseits ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches sie mit Wirkung zum 30. Oktober 2022 ausübt. Die Rückzahlung bzw. der Rückkauf erfolgen zum Nenn-betrag zuzüglich angefallener und noch nicht ausgezahlter Zinsen.

Hilfsweise kündigt die indesto GC Wind GmbH die Anleihe gemäß § 5 der Anleihebedingungen zum 15. Dezember 2022 vollständig.

Die Einzelheiten zur Ausübung des Kündigungsrechts der Anleihegläubiger und dem Kündigungsrecht der indesto GC Wind GmbH werden gemäß § 15 der Anleihebedingungen, soweit gesetzlich erforderlich, im Bundesanzeiger, ansonsten auf der Internetseite der Anleiheschuldnerin unter www.indesto.de/erneuerbare-energien/ bekannt gemacht werden.

Aussender: indesto GC Wind GmbH
Adresse: Oskar-Schlemmer-Str. 23, 80807 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Sabine Rödig-Brauch
Tel.: 0172-4207175
E-Mail: anleihe@indesto.de
Website: www.indesto.de
ISIN: DE000A3E46Z6
WKN: A3E46Z
Börse: Freiverkehr in München

 

Mitteilung des Kontrollwechsels bei der Green City Windentwicklungs GmbH und über das Recht der Anleihegläubiger zur Kündigung der indesto GC Windenergieanleihe 12/2023 (ISIN: DE000A3E46Z6, auch „Anleihe“) sowie über die vollständige Kündigung der Anleihe durch die indesto GC Wind GmbH (§ 6 der Anleihebedingungen)

 

Am 02.08.2022 hat die Green City Aktiengesellschaft (auch „GCAG“) die bisher von ihr gehaltenen Geschäftsanteile (50% des Stammkapitals) an der Green City Windentwicklungs GmbH (auch „GCW“) an die indesto GC Wind GmbH (auch „indesto“ oder die „Gesellschaft“) abgetreten. Am 02.08.2022 hat die Gesellschaft die so erworbenen Geschäftsanteile gemeinsam mit den von ihr bislang gehaltenen Geschäftsanteilen an der GCW (ebenfalls 50% des Stammkapitals) an einen außenstehenden Investor abgetreten. Im Ergebnis hat der außenstehende Investor sämtliche Geschäftsanteile (insgesamt 100% des Stammkapitals) an der GCW und somit die Kontrolle über die GCW erworben. Somit ist bei der GCW ein Kontrollwechsel im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 der Anleihebedingungen eingetreten.

Mit Eintritt des Kontrollwechsels hat jeder Anleihegläubiger gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Anleihebedingungen das Recht, von indesto Rückzahlung oder – nach Wahl von indesto – den Ankauf seiner Schuldverschreibung durch indesto (oder auf Veranlassung von indesto durch einen Dritten) zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag der Schuldverschreibungen zuzüglich der bis zu dem vorzeitigen Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Zinsen) ganz oder teilweise zu verlangen. Das Recht auf Rückzahlung muss gemäß § 6 Abs. 3 der Anleihebedingungen durch den Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung über den Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden (der „Rückzahlungszeitraum“). Die Ausübung des Rückzahlungsrechts ist gegenüber indesto unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktdaten zu erklären:

indesto GC Wind GmbH

Oskar-Schlemmer-Str. 23
80807 München

Deutschland

E-Mail: anleihe@indesto.de

Der Ausübungserklärung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausübungserklärung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Eine abgegebene Ausübungserklärung ist unwiderruflich. Die Gesellschaft wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) 14 Tage nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n).

In Folge des Kontrollwechsels steht der Gesellschaft nach den § 6 Abs. 4 S. 1 der Anleihebedingungen unter Einhaltung einer Frist von nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tagen gegenüber den Anleihegläubigern ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des zweiten Monats nach dem Tag der Rückzahlungsmitteilung zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat am 03.08.2022 beschlossen, dieses Recht zur vollständigen Kündigung der Anleihe zum 30. Oktober 2022 auszuüben. Die Zahlung des Nennbetrags sowie der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen und noch nicht ausgezahlten Zinsen erfolgt gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 der Anleihebedingungen am ersten Geschäftstag nach dem Kündigungstermin (1. November 2022).

Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat am 03.08.2022 außerdem hilfsweise beschlossen, die Anleihe gemäß § 5 Abs. 1 der Anleihebedingungen zum 15. Dezember 2022 vollständig zu kündigen. Diese Kündigung wird den Anleihegläubigern separat bekanntgemacht werden.

München, den 03.08.2022

Geschäftsführung der indesto GC Wind GmbH

 

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Green City AG, Projektpartner der indesto GC Wind GmbH, beantragt Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

München (pta037/24.01.2022/18:00) – Die indesto GC Wind GmbH hat heute erfahren, dass die Green City AG (auch „GCAG“) heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München gestellt hat.

Die indesto GC Wind GmbH hat im Herbst 2020 die „indesto GC Windenergieanleihe 12/2023“ (ISIN: DE000A3E46Z6) begeben und insgesamt EUR 14 Mio. am Kapitalmarkt eingeworben. Das Anleihekapital dient zur teilweisen Refinanzierung eines Darlehens der indesto GC Wind GmbH an die GC Windentwicklungs GmbH (auch „GCW“), einem Joint-Venture der indesto GC Wind GmbH und der GCAG. Der Emissionserlös wurde zum Ankauf von mehreren Projektgesellschaften durch die GCW verwendet. Diese Projektgesellschaften betreiben jeweils Windenergieentwicklungsprojekte in Deutschland, indem auf geeigneten Grundstücken die Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb von Windenergieparks geschaffen werden. Die GCAG ist mit Entwicklungsdienstleistungen für diese Projekte im Rahmen eines Kooperationsvertrags beauftragt. Nach Abschluss der Projektierung sollen die einzelnen Projekte verkauft und das Darlehen samt Zins aus den Erlösen zurückbezahlt werden. Die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Darlehen dienen ihrerseits der Rückzahlung der Zinsen aus der Anleihe und des Anleihekapitals.

Gegenwärtig befinden sich die Projekte in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Zwei Projekte, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinden und zur Genehmigung eingereicht sind, können voraussichtlich 2023 zum Verkauf gestellt werden. Die indesto GC Wind GmbH geht davon aus, dass die Erlöse der GCW hieraus ausreichen werden, um das Anleihekapital zurückzuführen. Die Bedienung der Anleihezinsen zu den Zinsterminen 2022 ist selbst ohne weitere externe Verkäufe von Windenergieprojekten gesichert.

Durch eine Insolvenz der GCAG besteht allerdings das Risiko, dass die Kooperation zur Entwicklung der Windenergieprojekte in der GCW nicht wie geplant fortgeführt werden kann. Die Projekte könnten nur zeitverzögert oder zu erhöhten Kosten oder gar nicht realisiert werden. Die indesto GC Wind GmbH arbeitet an Lösungen für den Fall eines endgültigen Ausfalls der GCAG als Projektpartner und ist zuversichtlich, die Projekte auch ohne die GCAG zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können.

Ansprechpartner: Sabine Rödig-Brauch
Tel.: +49 172 420 7175
E-Mail: anleihe@indesto.de 
Börsen: Freiverkehr in München
ISIN: DE000A3E46Z6 (Anleihe)

Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS investiert in Anleihe der indesto GC Wind

Die KFM Deutsche Mittelstand AG gibt bekannt, dass der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS (WKN A1W5T2) die 6,00%-Anleihe der indesto GC Wind GmbH mit Laufzeit bis 2025 (WKN A3E46Z) neu in das Portfolio aufgenommen hat.
Mehr Informationen finden Sie in der Pressemeldung der KFM Deutsche Mittelstand AG.

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